„Volksdeutsche“

„Volksdeutsche" war eine nationalsozialistische Bezeichnung für Personen deutscher Abstammung, die außerhalb des Reichsgebietes lebten. Im Gegensatz zu den „Auslandsdeutschen" besaßen die „Volksdeutsche" nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Kriterien waren „deutsches oder artverwandtes Blut", die deutsche Sprache und die Bekundung zur deutschen „Volks- und Kulturgemeinschaft".

"Volksdeutsche" waren Bevölkerungsgruppen, die teilweise bereits seit dem Mittelalter in Südost- und Osteuropa lebten, im 19. Jahrhundert nach Übersee ausgewandert waren oder in Gebieten lebten, die nach dem Ersten Weltkrieg abgetreten worden waren. In vielen Gebieten stellten die „Volksdeutschen" eine Minderheit mit großem politischen Gewicht dar und sympathisierten mit dem nationalsozialistischen Deutschland.

In Deutschland hielten Einrichtungen wie die Volksdeutsche Mittelstelle die Verbindung zu den „Volksdeutschen". Für die Nationalsozialisten war die Lage der „Volksdeutschen" ein Anlass für außenpolitische Aggressionen wie etwa während der Sudetenkrise oder beim Polenfeldzug. Sie gaben die Parole „Heim ins Reich" aus, was meist die Ansiedlung in den deutsch besetzten Gebieten bedeutete.