"Euthanasie"
Als „Euthanasie“ wurde während der NS-Zeit verharmlosend und verschleiernd die Tötung von als „lebensunwert“ angesehenen Menschen bezeichnet. Dazu zählten neben Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen auch Menschen, die an seelischen und Nervenkrankheiten wie Schizophrenie oder Epilepsie litten. Über 260.000 Menschen starben bei den Massentötungen, die in mehreren Stufen und unter verschiedenen (Tarn-)Namen nach dem sogenannten Euthanasie-Befehl Hitlers seit 1939 verübt wurden.
In seiner ursprünglichen Bedeutung steht das Wort „Euthanasie“ für den schönen, leichten Tod. Die Nationalsozialisten wandelten den Begriff in ihrer rassenbiologischen Ideologie in menschenverachtender Weise ab: Menschen, die für „lebensunwert“ erklärt wurden, sollten sich nicht fortpflanzen, keine Kosten verursachen und daher beseitigt werden. Hitler erteilte Ärzten im Euthanasiebefehl daher die Befugnis, „unheilbar Kranken" den „Gnadentod" zu „gewähren".
In Heil- und Pflegeanstalten ermittelten Ärzte nach freiem Ermessen die Opfer. Mit Gas oder durch Injektionen brachte man die angeblich unheilbar Kranken anschließend in speziellen Einrichtungen um. Die Tötungen waren aber selbst nach dem Rechtssystem des Nationalsozialismus ungesetzlich und wurden geheim gehalten. Dennoch drangen zunächst Gerüchte und bald auch gesicherte Nachrichten an die Öffentlichkeit, in der insbesondere von kirchlicher Seite Widerstand artikuliert wurde. So wandte sich der Bischof von Münster, Clemens August von Galen, in einer berühmt gewordenen Predigt im August 1941 gegen die „Euthanasie“. Bald darauf wurden die Tötungen zwar offiziell eingestellt; allerdings setzte man sie in Vernichtungslagern im Osten unter noch größerer Geheimhaltung fort. Auch in Heilanstalten fanden viele Kranke und Behinderte durch Spritzen oder den Entzug von Nahrung weiterhin den Tod.