Der "Judenstern"
Nachdem die Juden im besetzten Polen bereits seit dem 23. November 1939 gezwungen waren, einen aus zwei schwarz umrandeten Dreiecken bestehenden Stern als Erkennungszeichen auf der linken Brustseite zu tragen, wurde diese Bestimmung am 2. September 1941 auch auf das Deutsche Reich ausgeweitet.
Hiermit knüpften die NS-Behörden an die mittelalterliche Kennzeichnungspflicht für Juden an, wobei als Zeichen mit voller Absicht das nationale wie religiöse Symbol des Judentums, das Hexagramm des Davidsterns, gewählt wurde. Ab März 1943 mussten schließlich auch die Türen jüdischer Wohnungen mit diesem Zeichen markiert werden.
Die Pässe von Juden trugen bereits seit 1938 ein großes eingedrucktes „J" und die zwangsweise zu tragenden Zusatzvornamen „Israel" oder „Sara".