Ortsgruppe / Ortsgruppenleiter
Auf dem Lande umfasste die Ortsgruppe eine oder mehrere Gemeinden; die Städte wurden je nach Größe unterteilt. Eine Ortsgruppe bestand aus mindestens 50 und höchstens 500 Parteimitgliedern und war in die kleineren Einheiten der Zellen und Blocks unterteilt. Wie die größeren Gebietseinheiten Gau, Kreis und Reich galt die Ortsgruppe als „Hoheitsgebiet" der NSDAP. Höchster Parteiführer in der Ortsgruppe war der Ortsgruppenleiter; er war „für die gesamtpolitische Lage" in seinem „Hoheitsgebiet" zuständig.
Mit Hilfe dieser lokalen Herrschaftsinstitutionen dehnte die Parteileitung der NSDAP ihren Einfluss in den Wohngebieten flächendeckend aus. Die Ortsgruppen dienten sowohl der Überwachung der Bevölkerung als auch ihrer ideologischen Beeinflussung. Entsprechend bildete die NSDAP-Ortsgruppenorganisation eines der entscheidenden Instrumente zum Aufbau und Erhalt des NS-Systems im Alltagsleben.