"Röhm-Putsch"

Der ehemalige Hauptmann der Reichswehr Ernst Röhm gehörte zu den frühesten Mitstreitern Adolf Hitlers. Als Teilnehmer an dem Putschversuch im November 1923 wurde er zu einer 15monatigen Haftstrafe verurteilt. 1930 ernannte ihn Hitler zum Stabschef der SA. Deren Mitgliederzahl stieg unter seiner Führung von 70.000 (1930) auf 4,5 Mio. im Sommer 1934 an. Seiner Skrupellosigkeit ist es zuzuschreiben, dass die Nationalsozialisten ihre politischen Gegner einschüchtern und die Herrschaft über die Straße erringen konnten.

Nach Hitlers Aufstieg zum Reichkanzler im Januar 1933 kam es zu unterschiedlichen Vorstellungen über den weiteren Kurs. Während Röhm eine "zweite Revolution" zur Schaffung eines "Wehrstaates" mit der SA im Zentrum befürwortete, wollte Hitler als Kern einer Armee die Berufssoldaten der Reichswehr gewinnen. Die Befürchtung, die Reichswehrführung könnte zusammen mit konservativen Kräften seine Regierung blockieren bestärkte Hitler in seinem Entschluss, gewaltsam gegen die SA-Führung vorzugehen.

Unter dem Vorwand, einen Umsturzversuch aus den Reihen der SA vorzubeugen ließ er zwischen 30. Juni und 2. Juli 1934 mindestens 85 SA-Führer und Regimegegner durch die SS ermorden, darunter den ehemaligen Reichskanzler Kurt v. Schleicher, General Ferdinand v. Bredow, Gustav v. Kahr und Gregor Strasser. Mit der Ermordung Röhms verschwand der letzte innerparteiliche Widerstand. Gleichzeitig sicherte sich die Reichswehr ihre militärische Führungsrolle. Bereits am 3. Juli 1934 wurde die Mordaktion als "Staatsnotwehr" vom Kabinett für rechtens erklärt.