Freiwilliger Arbeitsdienst (FAD)
Der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) wurde am 5.6.1931 durch eine Notverordnung der Regierung eingerichtet als Beschäftigungsprogramm für Arbeitslose, anfangs vorrangig für staatliche Unterstützung beziehende Jugendliche. Da gleichzeitig drastische Leistungskürzungen oder sogar Ausschlüsse verordnet wurden, war die Entscheidung zur Teilnahme am FAD wohl bei den wenigstens noch freiwillig. Sie wurden für gemeinnützige Aufgaben, z.B. bei Erdarbeiten, im Garten- oder Straßenbau eingesetzt, oft in Lagern, und erhielten einen geringen Tageslohn.
Der FAD lief zunächst nur sehr schleppend an, wuchs dann aber bis November 1932 zum mit Abstand größten staatlichen Förderangebot für Arbeitslose an mit etwa 285.000 Teilnehmern. Die Nationalsozialisten lösten, als sie a die Macht kamen, den FAD nicht auf, sondern bauten ihn nach ihren eigenen Vorstellungen zu einer Arbeitsdienstpflicht um.