Gottgläubigkeit
„Gottgläubig" war während der NS-Zeit die offizielle Bezeichnung für Personen, die keiner Religionsgemeinschaft angehörten.
Die nationalsozialistische Ideologie war zwar antichristlich, aber nicht atheistisch. Das machten auch religiöse Ausdrücke und Bilder, die die Nationalsozialisten verwendeten, deutlich. Wer aus der Kirche ausgetreten war, sich aber nicht als glaubenslos ansah, konnte sich nach einem Erlass vom 26. November 1936 offiziell als „gottgläubig" bezeichnen. Die entsprach auch der nationalsozialistischen Auffassung einer „arteigenen Frömmigkeit des deutschen Wesens". Für aus der Gemeinde ausgetretene Juden galt diese Bezeichnung nicht.