Reichssportführer

Als strenge „Leibeserziehung" spielte Sport für den Nationalsozialismus eine herausragende Rolle und unterlag somit sofort nach Hitlers Ernennung zum Reichkanzler Ende Januar 1933 der Neuorganisation. Dazu wurde der SA-Gruppenführer Hans von Tschammer und Osten, vormals Führer des Jungdeutschen Ordens in Sachsen, am 28. April zum Reichkommissar für Turnen und Sport, kurz darauf Reichssportführer, ernannt.

Wenige Tage danach löste er die Dachorganisation der Vereine „Deutscher Reichsausschuss für Leibesübungen" auf und ersetzte ihn am 14. Juli 1933 durch den nationalsozialistischen „Reichsbund für Leibesübungen". Mitglieder konnten nur einzeln und nach Benennung von zwei Bürgen sowie einer schriftlichen Loyalitätserklärung aufgenommen werden.

Tschammer arbeitete auf eine vollständige Angliederung der Organisation an die NSDAP hin, die durch einen Führererlass vom 21. Dezember 1938 erreicht wurde. Er regelte die Überführung in den Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen. Damit verloren die Sportvereine ihre juristische Selbstständigkeit und ihr Vermögen fiel an die NSDAP. Jugendlichen unter 14 Jahren war nach der Erklärung der Hitlerjugend zur Staatsjugend 1936 die Mitgliedschaft in Vereinen ohnehin verwehrt, die alleinige Verantwortung lag bei der HJ.

Nach Tschammers Tod am 25. März 1943 übernahm Karl Ritter von Halt das Amt des Reichssportführers kommissarisch.