Deutsche Arbeitsfront (DAF)
Der NSDAP angeschlossene Verband sollzte für die zerschlagenen Gewerkschaften die Interessenvertretung der Arbeitnehmer wahrnehmen.
Nachdem das NS-Regime die Gewerkschaften und damit die gesamte Arbeiterbewegung am 2. Mai 1933 zerschlagen hatten, riefen sie unter Führung von Reichsleiter Robert Ley am 10. Mai als rechtlich der NSDAP angeschlossenen Verband die Deutsche Arbeitsfront (DAF) ins Leben. Sie sollte an Stelle der Gewerkschaften die Interessen der Arbeiter und Angestellten wahrnehmen, eine allerdings nur dem Papier stehende Aufgabe. Nach Erlass des "Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit" im Januar 1934 und der Einrichtung der nach führerschaftlichem Prinzip bestimmten und arbeitenden "Treuhänder der Arbeit" versank die DAF in Fragen der Interessenvertretung in Macht- und Bedeutungslosigkeit.
Dem Stand der gigantische propagandistische Aufwand entgegen, mit dem die DAF ihre vorgeblich sozialen Leistungen feierte. Sie sollte für bessere Arbeitsbedingungen zuständig zeichnen ("Schönheit der Arbeit") zeichnen, organisierte den "Reichsberufswettkampf" und den "Leistungskampf" der deutschen Betriebe um die "Goldene Fahne", kulturelle Betriebsarbeit, Aufmärsche zum "Tag der Arbeit" am 1. Mai und betrieb die Freizeitorganisation "Kraft durch Freude" (KdF), die mit Ferienangeboten die Arbeiterschaft für den NS-Staat zu gewinnen versuchte.
Die DAF entwickelte sich mit rund 44.000 hauptamtlichen Mitarbeitern zur weltweit größten Arbeitnehmerorganisation, in der bis 1942 etwa 25 Millionen Deutsche angehörten. Offiziell war die Mitgliedschaft freiwillig, der Mitgliedsbeitrag von 1,5 Prozent vom Lohn wurde jedoch zwangsweise eingezogen, was der DAF eine enorme Finanzkraft verlieh.
Die DAF wurde erst am 10. Oktober 1945 von den Alliierten aufgelöst.