Industrie- und Handelskammer (IHK)
In jeder Region oder größeren Stadt sind Unternehmen und Gewerbetreibende (ausgenommen Handwerksbetriebe) in einer Industrie- und Handelskammer als Selbstverwaltungsorganisation zusammengeschlossen, um ihre Interessen nach außen, in Politik und Gesetzgebung zu vertreten, sich gegenseitig zu unterstützen und das Wirtschaftsleben zu fördern. Wichtige Aufgabenbereiche sind u.a. die Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen und bei Existenzgründungen, die Ausrichtung von Messen, Gutachtenerstellung, Förderung der beruflichen Bildung und Abnahme von Lehrabschlussprüfungen.
Ansätze zu solchen Zusammenschlüssen gab es seit dem Mittelalter, die moderne Form bildete sich im 19. Jahrhundert aus, doch die Bezeichnung „Industrie- und Handelskammer“ geht auf das Jahr 1924 zurück. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden auch die IHKs gleichgeschaltet und nach dem Führerprinzip umgestaltet, in „Gauwirtschaftskammern“ umbenannt und der staatlichen Wirtschaftslenkung unterworfen.