Deserteur/Desertion
Als Deserteur bezeichnet man einen fahnenflüchtigen Soldaten, der zur Gegenseite überläuft. Im Dritten Reich wurden Deserteure hart verfolgt. Die Wehrmachtsgerichte verhängten während des Zweiten Weltkriegs etwa 30.000 Todesurteile gegen Wehrmachtsdeserteure, mehr als 25.000 wurden vollstreckt. Die alliierten Staaten USA, Frankreich und Großbritannien dagegen haben im Zweiten Weltkrieg zusammen nicht einmal ein Dutzend Deserteure hingerichtet.
Wer aus pazifistischen oder moralischen Gründen aus der Wehrmacht desertierte oder sich dem Kriegszwang entziehen wollte, wurde innerhalb kürzester Zeit zum Tod verurteilt oder im KZ inhaftiert.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden erst über fünfzig Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Wehrmachtsdeserteure pauschal rehabilitiert. Bis dahin galten die Urteile der nationalsozialistischen Militärjustiz nicht als unrechtmäßig und die Deserteure als vorbestraft.
Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz Ludwig Baumann sagte dazu: „Wir dachten, dass unsere Desertion nun anerkannt werden würde, aber wir wurden weiterhin als Feiglinge und Vaterlandsverräter beschimpft und bedroht, bis die meisten von uns traumatisiert und gedemütigt verstarben."
Erst mit der Friedensbewegung in den 80er Jahren wurde in der deutschen Gesellschaft die Wehrmachtsdesertion mehr und mehr anerkannt.