Einführung der Wehrpflicht
Im Versailler Vertrag hatte sich Deutschland 1919 verpflichten müssen, weitgehend abzurüsten und auf eine stehende, große Streitmacht zur verzichten. Die verbliebene Rest-„Reichswehr“ stellte lediglich eine kleine, auf 100.000 minimierte Berufsarmee dar. Im Frühjahr 1935 fühlte sich das NS-Regime außen- und innenpolitisch dann stark genug, den Vertrag offen zu brechen, indem es am 16. März 1935 mit dem „Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht“ im Deutschen Reich die allgemeine Wehrpflicht wieder einführte. Bis 1939 sollte die nun „Wehrmacht“ heißende deutsche Armee auf 36 Divisionen mit rund 580.000 Soldaten ausgebaut werden. Nunmehr konnte die bereits vorher begonnene Wiederaufrüstung Deutschlands offen fortgesetzt werden; ein wichtiger Schritt bei der Vorbereitung des Krieges. Das Ausland – etwa der Völkerbund, Frankreich, Großbritannien und Italien – protestierte zwar heftig und verlieh seiner Empörung in offiziellen Noten Ausdruck, tatsächlich wirksame Maßnahmen blieben aber völlig aus.