Nürnberger Gesetze
Die „Nürnberger Gesetze“ sind eine Sammelbezeichnung für die Rassegesetzgebung der Nationalsozialisten, mit der der Ausschluss der Juden aus dem öffentlichen Leben durchgesetzt und ihre Verfolgung eingeleitet wurde. Beschlossen wurden sie am 15. September 1935 vom Deutschen Reichstag im Rahmen des NSDAP-Parteitages in Nürnberg.
Mit dem „Reichsbürgergesetz“ wurde künftig zwischen „Reichsbürgern“ und bloßen „Staatsangehörigen“ unterschieden, wobei Personen „arischen und artverwandten Blutes“ zur ersten, Juden zur zweiten Kategoirie gezählt wurden. Jüdischen Deutschen wurden damit alle politischen Rechte aberkannt. In der ersten Verordnung zum Gesetz wurde aus NS-Sicht der Begriff „Jude“ definiert. Künftig galt als Jude, der drei oder vier Großeltern hatte, die „der Rasse nach“ jüdisch waren, während der, der ein oder zwei „der Rasse nach“ jüdische Großeltern besaß, aber keine weitere Bindung an das Judentum hatte, als „jüdischer Mischling“ bezeichnet wurde. Um das zu belegen wurde der „Ariernachweis“ eingeführt. Bis 1943 wurden insgesamt 13 Durchführungsverordnungen zu dem Gesetz erlassen, die Juden völlig rechtlos und ihre Teilnahme am öffentlichen Leben unmöglich machten.
Das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, zeitgenössisch auch als „Blutschuldgesetz“ bezeichnet, verbot sowohl Eheschließungen als auch außereheliche sexuelle Kontakte zwischen Juden und „Deutschblütigen“, die von da an als „Rassenschande“ galten. Zudem wurde die Beschäftigung von „Deutschen“ durch Juden stark eingeschränkt. Auch hierdurch wurde die jüdische Bevölkerung zusehends stärker isoliert.