Treuhänder der Arbeit
Mit der Zerschlagung der freien Gewerkschaften am 2. Mai 1933 gingen die Nationalsozialisten dazu über, staatliche Kompetenzen auch auf die Lohnpolitik auszuweiten. Am 19. Mai 1933 wurden die Reichstreuhänder der Arbeit eingesetzt. Sie konnten die Bedingungen für den Abschluss von Arbeitsverträgen regeln, die gültigen Tarifordnungen überwachen und neue Tarifordnungen erlassen. 1938 wurden die Befugnisse der Treuhänder ausgeweitet: Sie erhielten das Recht, Löhne nach oben und nach unten festzusetzen. Die Treuhänder waren ein wichtiges Instrument in der nationalsozialistischen Sozialpolitik und dienten der Kontrolle der Arbeitsverhältnisse.