Volksgerichtshof
Am 24. April 1934 wurde seitens des NS-Regimes ein Sondergericht gebildet, das nach dem Grundsatz „Recht ist, was dem Volk nützt" als „Volksgerichtshof" bezeichnet und am 18. April 1936 in ein ordentliches Gericht umgewandelt wurde. Gleichzeitig wurden die Zuständigkeit des Gerichts um die gerade in Kriegszeiten bedeutenden Tatbestände Wehrkraftzersetzung, Sabotage und Spionage erweitert.
Die Richter wurden von Hitler persönlich bestimmt, und so wundert es nicht, dass sich die „Rechtsprechung" dieses Gremiums immer weiter radikalisierte. Unter dem seit 1942 amtierenden berüchtigten Präsidenten Roland Freisler mutierte das Gericht schließlich zu einer Instanz zur „Ausnutzung gerichtlicher Formen zur widerrechtlichen Tötung". Beispiele solcher Unrechtsprechung waren etwa die als Schauprozesse initiierten Verhandlungen gegen die Mitglieder der „Weißen Rose" oder die Männer des 20. Juli.