Nationalsozialistisches Kraftfahrer-Korps (NSKK)
Die Aufgabe des Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) war die "motorische Ertüchtigung der Jugend" und die Kraftfahrerausbildung des Heeres. Von April 1931 bis Juni 1934 war das NSKK eine Sondereinheit der SA. Danach wurde es eine Gliederung der NSDAP und bald darauf mit der Motor-SA vereinigt. Das NSKK wurde unter anderem für Transporte bei Heer und Luftwaffe, aber auch für die Regelung des Verkehrs eingesetzt. 1939 hatte das NSKK eine Stärke von 500 000 Mann. Aufnahmebedingungen waren rassistische Kriterien.
1946 wurde das NSKK im Nürnberger Prozess als eine Gliederung der NSDAP eingestuft und beurteilt.