Klingelpütz

Der Klingelpütz war 1838 als preußisches Zentralgefängnis im Rheinland eröffnet worden und galt seinerzeit als ein modernes, nach amerikanischem Vorbild erbautes Zuchthaus. Es bestand aus vier Flügeln, die kreuzförmig um ein achteckiges Zentralgebäude errichtet waren.

Nach der NS-Machtübernahme wurden im Klingelpütz auch zahlreiche politische Gefangene untergebracht; seit 1942 beanspruchte die Gestapo schließlich einen der vier Gefängnisflügel allein für sich. Intern wurde dieser Bereich als „Bau des Schweigens" bezeichnet, da von den Gefangenen nicht einmal die Namen bekannt werden durften. Ursprünglich für 800 Personen konzipiert, waren im Klingelpütz während der NS-Zeit bis zu 1.700 Häftlinge zusammengepfercht.

Neben der Funktion als Haftanstalt wurde der Klingelpütz während der NS-Zeit zur zentralen Hinrichtungsstätte für zahlreiche Sondergerichte. Außerdem wurden hier Todesurteile des berüchtigten Volksgerichtshofs und des Leipziger Reichsgerichts vollstreckt. Insgesamt wurden im Zeitraum zwischen 1933 bis 1945 schätzungsweise 1.000 Personen umgebracht.

Der Klingelpütz wurde 1968 abgerissen.