Kriegswirtschaftsverordnung
Am 4. September 1939, also drei Tage nach Beginn des Zweiten Weltkrieges mit dem Überfall auf Polen, trat die von langer Hand vorbereitete Kriegswirtschaftsverordnung (KWVO) in Kraft, mit der der NS-Staat die deutsche Wirtschaft auf den Krieg ausrichtete. Damals wurden Kriegssteuern eingeführt, Preise und Löhne eingefroren, Arbeitszeitbegrenzungen und zeitweise auch Überstunden-, Nacht- und Feiertagszuschläge abgeschafft.
Die KWVO als Kriegsstrafrecht führte aber auch den Tatbestand „Kriegswirtschaftsverbrechen“ ein. Darunter waren Versuche zu verstehen, der staatlich gelenkten, rationierenden Kriegswirtschaft Lebensmittel oder Rohstoffe zu entziehen oder vorzuenthalten, etwa durch Schwarzschlachten, Betrügereien mit Lebensmittelkarten und Bezugsscheinen oder Hamstern und Horten. Solch „kriegsschädliches Verhalten“ wurde mit schwersten Strafen verfolgt; - auch oder erst recht noch schärfer, als die Versorgungslage der Bevölkerung mit Zunahme der Luftangriffe und Zerstörungen immer desolater wurde: da wurde selbst bei geringfügigsten Vergehen von Sondergerichten die Todesstrafe verhängt.