Zwangsarbeit / Zwangsarbeiter
Die Begriffe „Zwangsarbeit" und „Zwangsarbeiter" sind keine Ausdrücke aus der NS-Sprache. Während des Zweiten Weltkriegs nannte man die „ausländischen Arbeitskräfte", als die sie in Statistiken erscheinen, zumeist „Fremdarbeiter" oder einfach „Franzosen", „Russinnen", „Ost"- oder „Westarbeiter" usw. In den letzten Jahren aber hat sich weitgehend der Begriff „Zwangsarbeiter" für die ausländischen Männer, Frauen und Kinder, die für die deutsche Kriegswirtschaft arbeiten mussten, durchgesetzt. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die übergroße Mehrheit zwangsweise nach Deutschland verschleppt oder aber nach freiwilliger Arbeitsaufnahme für einen begrenzten Zeitraum an der Rückkehr nach Hause gehindert wurde. Zusammenfassend arbeiteten fast alle Kriegsgefangenen, alle Häftlingsarbeiter sowie die Mehrheit der ausländischen Zivilarbeiter im Deutschen Reich unter Zwang. Zu beachten ist außerdem, dass nicht alle Zwangsarbeiter im NS-Staat Ausländer waren.
Ein Grundzug des Ausländer-Einsatzes war die vom NS-Regime propagierte und von der deutschen Bevölkerung weitgehend geteilte Unterteilung der Kriegsgesellschaft in Deutsche einerseits und die vor allem nach rassistischen Kriterien vielfach in sich differenzierten Gruppen von Ausländer andererseits. Vereinfachend lässt sich sagen: Je tiefer die Menschen in der rassistischen Hierarchie der NS-Ideologie standen, je später sie nach Deutschland kamen und je länger sie bleiben mussten, desto dominierender wurde der Zwangscharakter ihres Arbeitseinsatzes.
1944 arbeiteten im Dt. Reich 5,9 Mio. Ausländer, 1,9 Mio. Kriegsgefangene aus 26 Ländern und 400.000 KZ-Häftlinge in mehr als 30.000 Arbeitslagern. Ohne die vielfältigen Zwangsarbeitsmaßnahmen - von der Arbeitspflicht bis zur „Vernichtung durch Arbeit" - wäre die deutsche Kriegswirtschaft zusammengebrochen. An der Organisation der Zwangsarbeit waren Arbeitsverwaltung, Polizei, SS, Wehrmacht und zivile Besatzungsbehörden beteiligt.