Luftschutz

Bereits unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten setzte sich die Regierung Hitler das Ziel, die Bevölkerung bei Bombenangriffen zum Selbstschutz unter staatlicher Anleitung zu bewegen. Zunächst blieben jedoch die staatlichen Luftschutzmaßnahmen vor Bombenangriffen weit hinter den privaten zurück. Erst nachdem Luftfahrtminister Hermann Göring Richtlinien für den Bau privater Schutzräume erlassen hatte und freiwillige Helfer ausbilden ließ, regelte seit 1935 ein Gesetz des ihm unterstellten „Reichsluftschutzbundes", wie sich die Bürger an den Schutzmaßnahmen zu beteiligen hatten.

Nun wurden Luftschutzübungen mit simuliertem Fliegeralarm und Verdunkelung geprobt, Bunker und Bunkereinrichtungen gebaut, die sanitäre Versorgung, Brandbekämpfung und Räumarbeiten nach Bombenangriffen überdacht und vorbereitet.

Nach Einführung der Luftschutzpflicht 1935 wurden ehrenamtliche Luftschutzwarte und Luftschutz-Gemeinschaften in den Häuserblocks gebildet und die Bevölkerung zu einer Dienst- und Sachleistungspflicht für den Luftschutz herangezogen. So wuchs der „Reichsluftschutzbund" bis 1939 auf über 13 Millionen Mitglieder.

Als im Zweiten Weltkrieg alliierte Flächenbombardements ab 1942 die deutschen Städte in Trümmerwüsten verwandelten, stellten sich diese Luftschutzmaßnahmen jedoch als relativ wirkungslos und völlig ungenügend im modernen Luftkrieg heraus.