Notdienstverpflichtung

Notdienstverpflichtung bedeutete, dass während der nationalsozialistischen Herrschaft Arbeiter und Angestellte auf die Anweisung der staatlichen Behörden hin aus ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen gelöst wurden. Sie wurden dann zu bestimmten anderen Tätigkeiten hinzugezogen.

Die Notdienstverpflichtung stützte sich auf die1938 erlassene „Notdienstverordnung". Diese Verordnung legte fest, dass die Bevölkerung zu befristeten aber auch unbefristeten „Notdiensten" verpflichtet werden konnten. Aufgrund des Arbeitskräftemangels wurden besonders Pensionäre oder Erwerbslose vom Arbeitsamt zum „Notdienst" verpflichtet. Während des Krieges wurden Jugendliche und alte Männer für den Kriegshilfsdienst notdienstverpflichtet.