Selektion

Hinter dem Begriff Selektion in Zusammenhang mit den Begriffen Konzentrationslager und Vergasung stand in der Zeit des Nationalsozialismus die vielfach sekundenschnelle Entscheidung über die sofortige Ermordung von hunderten oder tausenden Menschen, die von der SS in die zur massenhaften Ermordung errichteten Vernichtungslager transportiert worden waren. Die entscheidende Person, in der Regel ein SS-Arzt, stand dabei seinen Opfern ebenerdig gegenüber und teilte ihnen seine Entscheidung durch einen Fingerzeig oder eine Geste mit. Wurde das Opfer nicht sofort zur Gaskammer geschickt, verlängerte dies das Überleben als KZ-Häftling eventuell um wenige Tage, aber eventuell auch auf unbestimmte Zeit.

Insbesondere fanden Selektionen im KZ Auschwitz-Birkenau statt, da in den anderen Vernichtungslagern nur ein sehr geringer Prozentsatz der ankommenden Häftlinge als Arbeitskräfte selektiert wurde. In diesen Vernichtungslagern wurden die Ankommenden fast ausschließlich ohne Selektion direkt nach ihrer Ankunft ermordet.

Im damaligen Sprachgebrauch der SS-Wachen wurde der Begriff Selektion wahrscheinlich nicht verwendet, sondern Rampendienst beziehungsweise der Vorgang selbst als Aussortierung bezeichnet. Die Heranziehung von SS-Ärzten zu dieser Art Entscheidung über den Todeszeitpunkt der Inhaftierten beruhte auf einer Vorschrift für alle Konzentrationslager, die den Ärzten unter dem Lagerpersonal bestimmte Aufgaben vorbehielten. Sie ist Teil des sehr arbeitsteiligen Vorgangs der Ermordung von tausenden Menschen durch die Nationalsozialisten.