Sonderlehrgang

Auf Grund von Erlassen des Reichserziehungsministers vom 30. Juli 1940 und vom 28. Januar 1941 konnten Schüler der 8. Klasse, später sogar solche zu Ende des 7. Jahrgangs, wenn sie zum Wehrdienst und später auch zum Reichsarbeitsdienst eingezogen wurden, den so genannten „Reifevermerk" bekommen, durch den sie die Berechtigung erhielten, sofort nach der Entlassung aus dem Wehrdienst mit dem Hochschulstudium zu beginnen. Für die ab Februar 1943 zum Einsatz kommenden Luftwaffenhelfer, die neben ihrem Dienst noch einen beschränkten Unterricht erhielten, wurde zudem ein besonderes Notabitur mit beschränkten Anforderungen eingeführt. Um aber den Niedergang der Höheren Schule endgültig zu besiegeln, verfügte der Reichserziehungsminister schließlich im Dezember 1943 die Zusammenfassung des Lehrstoffs der 6., 7. und 8. Klasse auf zwei Jahre. Damit war praktisch die siebenklassige Höhere Schule Wirklichkeit geworden.

Nach Kriegsende kam für die Jugendlichen jedoch das böse Erwachen, als festgelegt wurde, dass Reifevermerke und Notabitur keinesfalls zum Studium berechtigten. Stattdessen wurden für solche Schüler - Jungen wie Mädchen - zumeist halbjährige „Sonderlehrgänge" eingerichtet, in denen der versäumte Unterrichtsstoff nachgeholt werden musste. Am Ende dieser Lehrgänge, die von Anfang 1946 bis Ende der 1940er Jahre durchgeführt wurden, stand die Ablegung des ordnungsgemäßen Abiturs, das dann zum Hochschulstudium berechtigte.