Kinderfachabteilungen

Ende 1939, Anfang 1940 begannen in Deutschland Krankenhäuser und Kliniken „Fachabteilungen" für behinderte Kinder einzurichten. In diesem Zusammenhang belogen skrupellose Ärzte besorgte Eltern und sicherten ihnen zu, dass es in den „Kinderfachabteilungen" die modernste medizinische Betreuung für die Kinder gäbe. Tatsächlich handelte es sich dabei jedoch um Selektionsstationen.

Wenn eine dreiköpfige Gutachter-Kommission die Kinder zur „Behandlung" in die „Kinderfachabteilungen" überwies, dann bedeutete das deren sicheren Tod. Kinder mit dem Vermerk „B" in der Akte kamen erst einmal zur Beobachtung in die „Fachabteilung". Die Euthanasie-Ärzte entschieden dann über ihre „Lebenswürdig".