Reichsverteidigungskommissar
Im Zweiten Weltkrieg waren Reichsverteidigungskommissare Sonderbeauftragte der Regierung mit sehr weitreichenden Machtbefugnissen für die zivile Verteidigung.
Noch am selben Tag, als mit dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen der Zweite Weltkrieg ausgelöst wurde, dem 1. September 1939, ließ Hitler per Verordnung das Amt des Reichsverteidigungskommissars (RVK) einrichten. Zunächst wurde für jeden der 18 Wehrkreise je ein Gauleiter mit dem Amt betraut, doch durch eine Neuordnung Ende 1942 wurde jeder Parteigau auch gleichzeitig Reichsverteidigungsbezirk und jeder der 42 Gauleiter automatisch RVK.
Diese waren in ihrem Bereich weisungsbefugt gegenüber den Verwaltungsbehörden und für alle Aufgaben der Reichsverteidigung zuständig, von Luftschutz und Arbeitseinsatz über Wohnungswesen und Evakuierungen bis schließlich zur aussichtslosen Mobilisierung bis zum letzten Mann – oder Jugendlichen – für den „totalen Krieg“.
Für den nordwestlichen Wehrkreis VI wurde der Essener Gauleiter Josef Terboven als RVK eingesetzt, bis er im April 1940 nach dem deutschen Überfall auf Norwegen dort von Hitler „Reichskommissar für die besetzten norwegischen Gebiete“ nach Oslo geschickt wurde. Sein Nachfolger als RVK wurde der Kölner Gauleiter Josef Grohé.