wehrunwürdig

Wer als "wehrunwürdig" eingestuft wurde, durfte nicht in der Wehrmacht dienen.

Mit dem Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 wurde offiziell die Bezeichnung der Wehrwürdigkeit eingeführt. Damit sollte ausgedrückt werden, dass jemand für würdig angesehen wurde, der "Volksgemeinschaft" als Soldat zu dienen. Genauso konnten Vorbestrafte und "Nichtarier" als "wehrunwürdig" eingestuft werden.