Fliegergeschädigtenausweis
Im Zweiten Weltkrieg konnten sich nach Luftangriffen diejenigen, deren Haus oder Wohnung von Bomben getroffen worden war, bei den zuständigen Sozialämtern des Deutschen Reiches melden. Sie erhielten dann einen „Fliegergeschädigtenausweis“, mit dem sie verwaltungsmäßig erfasst wurden und Anspruch auf Versorgung und Hilfe bei der Beschaffung von Ersatzwohnraum hatten. In diesem offiziellen Ausweisdokument waren auf zehn Seiten - nach propagandistischen Durchhalteparolen und allgemeinen Verhaltensregeln - persönlichen Daten, eine Aufstellung erlittener Schäden und Verluste, Essensmarken sowie eine Postkarte „an die Zentralnachweisstelle“ enthalten, mit der die neue Anschrift mitgeteilt werden sollte.