Kapp-Putsch
Der Kapp-Putsch, auch Kapp-Lüttwitz-Putsch genannt nach seinen beiden Anführern, war ein Umsturzversuch, der die junge Weimarer Republik fünf Tage lang, vom 13. Bis 17. März 1920, in Atem hielt und fast zu Fall gebracht hätte. Getragen wurde er von rechtsextremen Verschwörern, vorwiegend Offizieren und Freikorpsangehörigen, aber auch von DNVP-Anhängern, die nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg weder den Versailler Friedensvertrag noch die Demokratie akzeptieren wollten und um ihre Entlassung aus dem Militär fürchteten.
Nachdem Reichswehrminister Noske Ende Februar 1920 zwei viele tausend Mann starke Eliteeinheiten, den Bestimmungen des Versailler Vertrages entsprechend, aufgelöst hatte, marschierte am frühen Morgen des 13. März die Marine-Brigade Ehrhardt, teils mit weißen Hakenkreuzen an den Helmen, unter Reichswehrgeneral von Lüttwitz nach Berlin, besetzte das Regierungsviertel und ernannte Wolfgang Kapp, ein Gründungsmitglied der rechtsradikalen Deutschen Vaterlandspartei, zum neuen Reichskanzler. Da die Reichswehr es ablehnte, zum Schutz der gewählten Regierung einzugreifen, musste diese die Hauptstadt verlassen und nach Dresden, dann Stuttgart ausweichen.
Doch innerhalb der nächsten vier Tage brach der Putsch kläglich zusammen, hauptsächlich wegen des Generalstreiks, zu dem Sozialdemokraten und Gewerkschaften aufriefen und der das ganze Land lahm legte, und der Weigerung der Ministerialbürokratie, Kapps Anordnungen auszuführen.
Damit beruhigte sich die innenpolitische Lage aber nicht, sie sollte sich im Gegenteil weiter radikalisieren, auch von links. Der Kapp-Putsch hatte schon vom ersten Tag an Gegendemonstrationen und in Sachsen, Thüringen und im Ruhrgebiet bewaffnete Aufstände ausgelöst und die Arbeiter streikten auch nach der Flucht von Kapp nach Schweden weiter. Der Ruhraufstand bzw. Ruhrkampf wurde Anfang April blutig niedergeschlagen – von der Reichswehr. Andererseits gingen viele Beteiligte an dem Putsch, der auch Hitler 1923 zum Vorbild dienen sollte, nach Bayern, um sich dort weiter und ungestörter in rechtsgerichteten Organisationen zu betätigen, bis hin zu Fememorden an Politikern.