Kurt Pohlisch
Kurt Karl Ferdinand Pohlisch, geb. am 28.3.1893 in Remscheid, studierte nach Volksschule und Realgymnasium in Bonn und an der Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen Medizin und war bis 1920 Sanitätsoffizier. Er promovierte 1921 und war bis 1934 als Assistenz-, später Oberarzt an der Psychiatrischen und Nervenklinik der Berliner Charité tätig.
In die NSDAP trat Pohlisch zwar erst im Juli 1937 ein, doch schon seit 1933 wirkte er am Aufbau der Marine-Hitlerjugend mit und war Fördermitglied der SS, außerdem im NS-Dozentenbund (NSDDB), im Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund (NSDÄB), im Nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB) und im Reichsbund der deutschen Beamten und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV).
1934 wurde er Professor für Neurologie und Psychiatrie an der Universität Bonn, gleichzeitig Chefarzt an der Bonner Universitätsnervenklinik und Direktor der Bonner Landesheilanstalt wie auch der Rheinischen Kinderanstalt für seelisch Abnorme. Zwei Jahre später kam noch die Leitung des Provinzial-Instituts für psychiatrisch-neurologische Erforschung hinzu, 1939 ein Sitz als Beirat der Gesellschaft Deutscher Neurologen und Psychiater.
Pohlisch gehörte zu den Befürwortern der Zwangssterilisaton. Auch ließ er sich wie sein Kollege Friedrich Panse zum 30.4.1940 als externer Gutachter für die Aktion T4 anwerben. Doch wie jener wurde er von dieser Aufgabe bald wieder entbunden, und zwar zum 6. Januar 1941. Wahrscheinlich, weil er zwar an die 400 Meldebögen von Patienten aus deutschen und österreichischen Heil- und Pflegeanstalten begutachtet, aber aus Sicht der Berliner Zentrale zu selten Tötungsempfehlungen abgegeben hatte.
Schon wenige Tage vor Beginn des Zweiten Weltkriegs war Prof. Dr. Kurt Pohlisch Ende August 1939 einberufen und als Oberfeldarzt, bzw. als beratender Wehrmachtspsychiater eingesetzt worden. Bei dessen Ende geriet er für ein knappes Jahr in Kriegsgefangenschaft, wurde dann im September 1947 in Untersuchungshaft genommen und wegen der Teilnahme an Euthanasieverbrechen in Düsseldorf angeklagt, aber in zwei Prozessen am 24. November 1948 und 27. Januar 1950 aufgrund „erwiesener Unschuld“ freigesprochen. Pohlisch konnte 1952 auf seinen Lehrstuhl als ordentlicher Professor für Neurologie und Psychiatrie an der Universität Bonn zurückkehren und lehrte dort bis zu seinem Tod am 6.2.1955.