Christlicher Verein junger Männer (CVJM)
Die Mehrzahl der evangelischen Jugendverbände in Deutschland war 1922 im "Ausschuss der Evangelischen Jugendverbände" zusammengeschlossen. Der zahlenmäßig weitaus bedeutendste Vertreter war der CVJM, gegründet 1883, mit mehr als 200.000 Mitgliedern. Sein Gegenstück, der "Evangelische Reichsverband weiblicher Jugend" vertrat ebenso viele Mitglieder. Für die westdeutschen CVJM-Vereine war der Westbund mit Sitz auf der "Bundeshöhe" in (Wuppertal-) Barmen zuständig. Schon früh in den Jahren der Weimarer Republik wurde der behutsame, am einzelnen Jugendlichen orientierte Stil christlicher Erziehung abgelöst von einem bündisch-autoritären Ton. Etwa ab 1925 hatten Sport und Lager endgültig inhaltliche Gespräche oder Gedankenaustausch ersetzt. Ökumenische und internationale Elemente wurden aus der evangelischen Jugendarbeit vollständig verdrängt. Ab 1933 war die Situation für die evangelischen Jugendorganisationen in Deutschland ungleich schwieriger als für die katholischen. Während diese von ihren Bischöfen gestützt wurden, konnten sich die evangelischen Jugendverbände nicht auf Hilfe durch die Kirchenleitung verlassen. So kam es im Dezember 1933 zu einem Eingliederungsvertrag zwischen Reichbischof Ludwig Müller und Hitlerjugendführer Baldur von Schirach, der die evangelischen Jugendverbände in die Hitlerjugend überführte. Der Nationalsozialismus hatte seitdem in der Jugendarbeit Vorrang, nur zwei Nachmittage und zwei Sonntage im Monat waren für religiöse Erziehung freigegeben. Lokal gab es teils Widerstand gegen diese zwangsweise Vereinigung des CJM mit der Hitlerjugend. So trat der Ortsverein Köln-Mitte im Juni 1934 wegen übertriebener Nähe der Verbandsleitung zum Nationalsozialismus aus dem CVJM aus. Andererseits kam es aber auch zu geschlossenen Übertritten zur HJ, so etwa in Köln-Zollstock im November 1933 und in Köln-Dellbrück-Holweide. Ab 23. Juli 1935 galt auch für evangelische Jugendliche die Anordnung Himmlers, wonach die konfessionelle Jugendarbeit außerhalb des rein kirchlichen Bereichs von drastischen Strafen bedroht war. Sie waren dadurch zum Rückzug in den innerkirchlichen Raum und auf Bibelfreizeiten gezwungen, bis 1939 auch diese verboten wurden.