Ernst Stoltenhoff
E. Stoltenhoff (1879-1953) war zunächst Gemeindepfarrer in Mülheim/Ruhr und Essen. 1923 wurde er als Oberkonsistorialrat in den Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin berufen, wo er u. a. als Personalreferent fungierte und zahlreiche ökumenische Kontakte knüpfte. 1928 wurde er als Nachfolger von D. Klingemann zum rheinischen Generalsuperintendenten mit dem damaligen Amtssitz in Koblenz ernannt.
Das Amt des Generalsuperintendenten wurde mit Kabinettsorder vom 7. Februar 1828 geschaffen. Es war dem Konsistorium der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz beigeordnet. Als Vertreter des staatlichen Kirchenregiments und im Gegenüber zu dem synodal gewählten Präses der Provinzialsynode übte der Generalsuperintendent die geistliche Leitung als „pastor pastorum“aus.
„Reichsbischof“ Ludwig Müller verfügte in seiner Eigenschaft als preußischer Landesbischof Stoltenhoffs Entlassung zum 1. April 1934. Mit Zustimmung des neu ernannten Reichsministers Kerrl wurde er wieder in sein Amt zurückgerufen. Die zweite Amtsperiode dauerte vom 25. Mai 1936 bis zu seiner Verabschiedung in den Ruhestand am 1. Februar 1949.