Das "Ermächtigungsgesetz"
Am 23. März 1933, schaffte sich der Reichstag mit seiner Zustimmung zum „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ – bekannter als „Ermächtigungsgesetz“ – quasi selbst ab. Das Gesetz gab der NS-Regierung die Möglichkeit, künftig ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten beliebig Gesetze zu erlassen. Weil das Gesetz eine Zweidrittelmehrheit benötigte, setzte Hitler alles daran, mittels zahlreicher Zusicherungen die Parteien der bürgerlichen Mitte zur Zustimmung zu bewegen. Lediglich die Abgeordneten der SPD ließen sich weder durch Versprechungen noch Drohgebärden einschüchtern und stimmten gegen die Selbstentmachtung des Parlaments. Die 81 Abgeordneten der KPD konnten erst gar nicht an der Abstimmung teilnehmen, weil ihre Mandate auf Grundlage der „Reichstagsbrandverordnung“ bereits am 8. März 1933 annulliert worden waren.