Reichsarbeitsdienst (RAD)
Der Reichsarbeitsdienst ging aus dem „Freiwilligen Arbeitsdienst" (FAD) hervor, der als Reaktion auf die Wirtschaftskrise im Jahr 1931 ins Leben gerufen worden war und nach 1933 – allerdings unter deutlich veränderten Vorzeichen und Bedingungen – vom NS-Regime fortgeführt wurde. Mit Gesetz vom 26. Juni 1935 wurde schließlich die Arbeitsdienstpflicht eingeführt, die nunmehr für männliche und (ab Herbst 1939) weibliche Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren galt. Die Dienstzeit betrug ein halbes Jahr. Allein bis 1940 durchliefen mehr als 2,75 Millionen junge Männer den Arbeitsdienst.
Aufgabe des RAD, von Arbeitsdienstführer Konstantin Hierl als „praktisch angewandter Nationalsozialismus“ definiert, war zum einen die Erziehung „der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit“, zum anderen die „Durchführung gemeinnütziger Arbeiten“. Hierunter wurden beispielsweise die Erschließung von Moor und Ödland oder Einsätze beim Autobahnbau verstanden. Nach dem 1. September 1939 kamen zunehmend kriegsbedingte Arbeiten etwa am „Westwall“ hinzu.
Der ökonomische Nutzen der als „Ehrendienst am deutschen Volke“ bezeichneten Arbeit war gering, was angesichts der – nach außen durch den allgegenwärtigen Spaten symbolisierten – vorindustriellen Arbeitsmethoden nicht anders zu erwarten war. Doch das war auch nicht das Ziel. Vielmehr sollte der RAD den „neuen nationalsozialistischen Menschen“ schaffen: „Dieser von uns geschmiedete Typ des Arbeitsmannes ist das Ergebnis einer Verschmelzung von den drei Grundelementen: des Soldatentums, Bauerntums und Arbeitertums.“ Die gesamte Struktur des RAD war so angelegt, dass er optimale Voraussetzungen für den anschließenden Wehrdienst schuf. Gegen Kriegsende wurde dann fast nur noch militärische Ausbildung betrieben.