Landhilfe
Durch einen Erlass vom 3.3.1933 wurde von den Nationalsozialisten die „Landhilfe" eingeführt. Sie galt als vorübergehende Beschäftigung arbeitsloser Jugendlicher in der Landwirtschaft. Neben der Verminderung der Arbeitslosigkeit unter den Jugendlichen verfolgte die Landhilfe den Zweck, jugendliche Arbeitskräfte aus den Industriegegenden vorübergehend als zusätzliche Arbeitskräfte in die Landwirtschaft einzugleidern. Gleichzeitig aber auch um den mittleren und kleinen Bauern billige Arbeitskräfte zuzuführen.
Die von der „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung"geförderte Landhilfe war ein grundsätzlich unverbindliches Angebot und richtete sich an die schulentlassenen vierzehn- bis fünfzehnjährigen Volksschüler in Großstädten. Diese Schüler wurden für die Dauer von mindestens sechs Monaten an einzelne Landwirte vermittelt. Von Juli 1933 bis März 1934 waren durchschnittlich 159000 Landhelfer (davon 123 000 männliche) beschäftigt. 1934/35 waren es 160000. Ihre Teilnahme wurde den Jugendlichen durch einen Landhelfer-Brief bescheinigt, dessen Vorlage bei Bewerbungen für landwirtschaftliche Berufe vorteilhaft war.