Jüdische "Mischlinge" vom Schulunterricht ausgeschlossen

Die „halbjüdischen" Kinder und Jugendlichen litten in besonderem Maße unter der NS-Verfolgung. Dies begann schon beim Schulbesuch, der bereits ab Mitte 1933 für die „Mischlinge" in Wuppertal nicht mehr ohne weiteres möglich war. Ein immens hoher Prozentsatz von 77 Prozent wurde durch die verschiedenen Gesetze bis 1945 dazu gezwungen, die Schule abzubrechen oder wurde an dem Besuch einer höheren Schule gehindert. Gesetzlich waren in den Jahren bis 1942 die jüdischen „Mischlinge" als Schüler den nichtjüdischen Schülern praktisch gleichgestellt. Mit einem Erlass des Reichserziehungsministers vom 2. Juli 1942 wurden die „Halbjuden" vom Unterricht an höheren Schulen ausgeschlossen. Daneben trugen Direktoren, Lehrer und nicht zuletzt auch die nichtjüdischen Mitschüler mit ihren Drangsalierungen zur Ausgrenzung bei. Nach dem Krieg hatten es die „Mischlinge" in beruflicher Hinsicht um einiges schwerer als ihre gleichaltrigen nichtjüdischen Jugendlichen. Die schulischen Defizite ließen sich oftmals nicht wieder aufholen. Viele von ihnen, die einst eine „höhere Schulbildung" oder gar ein Studium angestrebt hatten, erlernten handwerkliche oder kaufmännische Berufe. Einigen gelang es jedoch auch, ihre mangelnde Schulbildung wieder wettzumachen. Allerdings war dies mit viel Energie und Durchsetzungsvermögen verbunden.