Betriebsobmann

Ein Betriebsobmann war Vertreter der Deutschen Arbeitsfront und in allen Betrieben mit mehr als vier Arbeitnehmern tätig. In den Betrieben des Nationalsozialismus sollte eine „Betriebsgemeinschaft" herrschen, die vom Arbeitsordnungsgesetz festgelegt worden war. Hier sollte sich das Ideal der Volksgemeinschaft mit der angeblichen Überwindung des Klassenkampfes widerspiegeln. Der Betriebsobmann überwachte die weltanschaulichen und politischen Zielsetzungen und hatte auch soziale Funktionen.