Garnisonsverwendungsfähig Heimat (gvH)

Garnisonsverwendungsfähig Heimat (g.v.H.) war ein Tauglichkeitsgrad der Wehrmacht. Er bedeutete, dass der Soldat, der g.v.H. war, nicht an der Front eingesetzt werden konnte, sondern Garnisonsdienst in der Heimat leisten sollte.