"Septemberaktion" 1944
Im Zuge der so genannte „Mischlingsaktion" im September 1944 wurden reichsweit deutscher Männer, Frauen und Kinder, die gemäß den Nürnberger Rassegesetzen und insbesondere nach dem Reichsbürgergesetz von 1935 als „Mischlinge 1. u. 2. Grades" galten, d. h. entweder jüdische Vorfahren hatten oder in so genannten „privilegierten Mischehen" lebten, verhaftet. Sie wurden deportiert oder in ein Zwangsarbeitslager der Organisation Todt eingewiesen, wo sie unter der Aufsicht von Bewachungspersonal entweder in wehrwirtschaftlich wichtigen Betrieben oder im Baubereich unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten mussten. Ziel war die völlige Ausbeutung ihrer Arbeitskraft.