Bündische Jugend
Der Begriff „Bündische Jugend" kam etwa 1923 auf als Sammelbegriff für partei- und kirchenunabhängige Jugendbünde. Gemeinsamer Nenner der in der Bündischen Jugend organisierten Jugendlichen, die vorwiegend aus bürgerlichen Schichten stammten, war der Gedanke der selbstbestimmten jugendlichen Erziehungsgemeinschaft („Jugend erzieht Jugend"). Gemeinsam waren aber auch Aktions- und Ausdrucksformen wie Wanderfahrten, Lager, gemeinsames Musizieren, sowie eine starke Heimat- und Naturnähe, verbunden mit einer Ablehnung der bürgerlichen Konsumkultur und Zwänge.
Bedeutende Hauptbestandteile der Bündischen Jugend waren insbesondere die Bünde der Wandervogelbewegung und der Pfadfinderbewegung, aus denen 1927 die „Deutsche Freischar" als Kern der Bündischen Jugend entstand. Sie schloss sich nach der NS-Machtübernahme mit anderen Jugendorganisationen zum rechtslastigen „Großdeutschen Bund" zusammen, in der Hoffnung, so im Nationalsozialismus zu überleben. Diese Strategie scheiterte jedoch an den Machtansprüchen der Hitlerjugend. Der Großdeutsche Bund wurde als einer der ersten Jugendverbände im Juni 1933 verboten, die Restorganisationen der Bündischen Jugend 1936. Viele ihrer Mitglieder und Führungskräfte gingen in die Hitlerjugend, die von der Bündischen Jugend einige Ausdruckformen, etwa Fanfarenzüge, übernahm.