Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus der deutschen Wirtschaft und "Judenabgabe"
Der Begriff "Judenabgabe" bezeichnet die Besteuerung von "nichtarischem" Besitz aufgrund der Verordnung vom 12.11.1938.
Nach der "Reichskristallnacht" am 9. November 1938 steigerten die Nationalsozialisten die systematische wirtschaftliche Zerstörung jüdischer Existenzen. Mit der "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus der deutschen Wirtschaft" vom 12. November 1938 für die weitere Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschafts- und Berufsleben ("Arisierung"), wurde den deutschen Juden die "Sühneleistung" auferlegt, für die Schäden der Pogromnacht selbst aufkommen zu müssen sowie weitere Vermögensabgaben in Höhe von 20 bis 25 % zu leisten. Diese Entrechtung und Ausplünderung sollte viele Juden zur Auswanderung bewegen, was vielen jedoch gerade aufgrund dieser hohen finanziellen Verluste nicht mehr möglich war.
Die "Judenabgabe" war eine der vielen Maßnahmen der Nationalsozialisten zur Ausschaltung der Juden, angefangen mit ihrer Verdrängung aus dem beruflichen, öffentlichen und rechtlichen Raum ("Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums", 1933, "Nürnberger Gesetze", 1935), ihrer Entrechtung und Diskriminierung ("Judenboykott", 1933) bis über ihre Verdrängung aus dem wirtschaftlichen Leben, Gettoisierung und schließlich Deportation in die Vernichtungslager des Ostens.