āJā-Lebensmittelkarten
Von der Rationierung, d.h. der staatlichen Beschränkung des Bezugs von Lebensmitteln durch die Ausgabe von Berechtigungsscheinen (Lebensmittelkarten) an die deutsche Bevölkerung, waren Juden, die Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten, Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge am stärksten betroffen. Nach der „Verordnung zur vorläufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes" vom 27. August 1939 wurden im Verlauf des Zweiten Weltkrieges immer mehr Waren rationiert (mit Ausnahme von Kartoffeln und Gemüse), was zu zunehmender Einschränkung aller führte. Dabei wurden jedoch nicht allein die Karten für die einzelnen Warengruppen (Reichsfettkarten, Reichsbrotkarten etc.) unterschieden, sondern auch für verschiedene Personengruppen. Während die „arische Bevölkerung" trotz einiger Kürzungen (1942) im Wesentlichen bis etwa zum Kriegsende 1945 mit Lebensmitteln versorgt wurde und Mütter, Kinder, Nachtarbeiter, Fronturlauber und Reisende auch Sonderzuteilungen erhielten, wurde die „nichtarische" Bevölkerung aufgrund der nationalsozialistischen Rassenideologie und ihrer offiziellen Vernichtungsstrategie von dieser Versorgung ausgeschlossen und dem Verhungern preisgegeben.