Artillerie
Mit Artillerie, altfrz. „mit Kriegsgerät ausrüsten", werden sowohl eine Anzahl von Geschützen bezeichnet, als auch die Artillerietruppe selbst, also die jeweils mit diesen Geschützen und Raketenwerfern ausgerüstete Truppengattung der Landstreitkräfte selbst.
Die Artillerie eines Heeres hat die Funktion, die Kampftruppen in allen Gefechtsarten zu unterstützen. Der Begriff, der sich seit dem Mittelalter als Gattungsbegriff für die Kriegsmaschinen durchsetzte, war seit der Erfindung der Feuerwaffen auf die neuen Pulvergeschütze übertragen worden. Seither entwickelten sich Feld-, Fuß- und Festungsartillerie. Grundsätzlich unterscheiden sich in ihren Funktionen noch die „Schießende Artillerie" und die „Aufklärende Artillerie". Die ursprünglich pferdebespannte Artillerie wurde im Zweiten Weltkrieg nun mit motorisierten Zugmaschinen und Selbstfahrlafetten ausgestattet. Seit 1935 gab es in der Luftwaffe die „Flak-Artillerie, ausgerüstet mit Flugabwehrgeschützen, sowie die „Raketen-Artillerie", wie die vor allem bekannt gewordenen „Nebelwerfer" oder die sowjetischen „Stalinorgeln".