Sonntagspflicht

Mit Sonntagspflicht ist das Gebot gemeint, an Sonntagen und kirchlichen Feiertagen die Heilige Messe zu besuchen.

In allen christlich geprägten Kulturen war von jeher der Tag nach dem jüdischen Sabbat, der Sonntag, als Tag der Auferstehung Jesu geheiligt, wo die Gläubigen die Arbeit ruhen ließen und in den Kirchen gemeinsam den Gottesdienst feierten. Dazu gab es auch staatliche Regelungen wie etwa einen Erlass von Karl dem Großen von 789, wo er alle Tätigkeiten seiner Untertanen auflistete, die sie sonntags zu unterlassen hatten, damit sie „von überall her zur Messfeier in die Kirche kommen und Gott loben ob all des Guten, das er uns an diesem Tag erwiesen hat".

Für Katholiken ab dem siebten Lebensjahr gibt es eine festgeschriebene kirchengesetzliche Pflicht, die sich aus dem Dritten der Zehn Gebote ableitet („Du sollst den Tag des Herrn heiligen“), aber einige Ausnahmen kennt wie Krankheit, unzumutbar weite Wege oder die Pflege kleiner Kinder oder schwerkranker Angehöriger.