Reichsausschuss der deutschen Jugendverbände

Der Reichsausschuss der deutschen Jugendverbände trat als Vertretung der Jugend auf, als Ansprechpartner und Koordinationsstelle für staatliche Förderung.

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts waren vielerorts und unabhängig voneinander immer mehr Jugendgruppen, -vereine, -bünde und –verbände unterschiedlichster Ausrichtung entstanden, die teils untereinander konkurrierten. Um die 5 Millionen Jugendliche, also 35-40% der 14- bis 21jährigen, waren dort in den 1920er Jahren organisiert.

Der Weimarer Staat erkannte in der Jugendarbeit eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, hatte aber nur sehr begrenzte finanzielle Mittel zu deren Unterstützung. Umso notwendiger war es, diese Fördermittel und Beihilfen möglichst gezielt und effektiv einzusetzen. Daher wurde aus lokalen Jugendpflegeausschüssen, die schon seit Jahren auf Orts-, Kreis- und Bezirksebene existierten, 1919 ein „Ausschuss der deutschen Jugendverbände“ gebildet, der 1926 umbenannt wurde in „Reichsausschuss der deutschen Jugendverbände“ (RddJ). Ihm gehörten im Jahr 1932 immerhin 117 Organisationen an.

Mit dem RddJ hatte der Staat einen Ansprechpartner für jugendpolitische Maßnahmen, die Jugendverbände ihrerseits eine gemeinsame Stimme. Der RddJ verstand sich als Vertreter der gesamten deutschen Jugend und entwickelte auch bald ein eigenes sozialpolitisches Programm, das vor allem bessere Arbeitsbedingungen für Lehrlinge und jugendliche Arbeiter anstrebte, z.B. bezahlte Ferien, Verbot von Nachtarbeit und eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden. Doch in den letzten Jahren der Weimarer Republik rückte das erdrückende Problem der massenhaften Jugendarbeitslosigkeit in den Vordergrund, zu dem der RddJ u.a. die Organisation von Fortbildungs- und Freizeitangeboten sowie ein „Notprogramm der Jugendhilfe“ vorschlug.

Schon zwei Monate nach ihrer Machtübernahme besetzten die Nationalsozilisten im April 1933 die Berliner Geschäftsstelle des RddJ und verschafften sich Zugriff auf umfassendes Adressmaterial. Am 22. Juli 1933, gut einen Monat nach seiner Ernennung zum „Jugendführer des deutschen Reiches“ durch Adolf Hitler, löste Baldur von Schirach den Reichsausschuss der deutschen Jugendverbände formell auf.