„Auftreten vor der Front und in der Kommandosprache“ - Wehrertüchtigungslager mit Folgen

Am 27. November 1942 reichte Oberstudiendirektor Raestrup dem Provinzialschulkollegium in Münster einen umfangreichen Bericht zur Weiterleitung an die HJ-Gebietsführung ein, in dem es um „die Misshandlung eines Schülers der hiesigen Oberschule durch Klassenkameraden und andere Kameraden während des Aufenthaltes im Wehrertüchtigungslager Buhlert II“ ging. Was war geschehen?[1]

Schüler der Klasse 7b der Bocholter Oberschule waren in der Zeit vom 26. Oktober bis zu 22. November 1942 ins Wehrertüchtigungslager Buhlert II in der Eifel einberufen worden.[2] Nach deren Rückkehr suchte ein Vater den Schulleiter auf und berichtete ihm, „dass sein Sohn Rudolf im Lager am Abend des 20.11.42 von Kameraden so schwer misshandelt worden sei, dass er vorläufig die Schule nicht besuchen könne“. Als Täter benannte er fünf Klassenkameraden seines Sohnes sowie weitere, ihm nicht bekannte Lagerteilnehmer einer anderen Schule.

Auf diese Mitteilung hin ordnete Raestrup die Vernehmung sämtlicher Schüler der Klasse 7b über die Vorgänge in Buhlert an. Nach deren Aussagen, so teilt er der Gebietsführung in seinem Abschlussbericht mit, sei es wohl tatsächlich zu erheblichen Misshandlungen mittels Lederriemen, Koppel, Gummischläuchen, Stöcken und eventuell sogar einem Eisenrohr gekommen, wobei einige Klassenkameraden des so malträtierten L. beteiligt gewesen seien, während andere unbeteiligt zugeschaut hätten. Auch die beiden anwesenden, für die Wehrausbildung verantwortlichen Unteroffiziere hätten die Misshandlung nicht nur nicht verhindert, sondern die Schüler sogar ausdrücklich hierzu aufgefordert.

Einen triftigen Grund für den Vorfall konnte der Schulleiter nicht ermitteln, zumal sich L. zuvor auch nicht „unkameradschaftlich“ verhalten habe. Es könne aber sein, dass einige der Schüler speziell auf ihn sowie Horst Schmitt, S. und V. „einen Kick“ gehabt hätten, „weil sie Fähnleinführer sind“. „Als solche glaubten sie zunächst nicht an dem Lager teilnehmen zu brauchen und trafen daher später ein.“[3] Außerdem falle ins Auge, dass die Übeltäter sämtlich Fahrschüler und zudem noch nicht lange in der HJ seien, wo sie auch keine Führungspositionen innehätten. Er erstatte, so teilte Raestrup abschließend mit, der Gebietsführung Bericht, weil er annehme, „dass die schwere Misshandlung eines bewährten Fähnleinführers durch Junggenossen, die dazu gar keine berechtigte, sondern nur eine eingebildete Veranlassung hatten, eine Maßregelung dieser Junggenossen seitens der HJ-Führung“ erfordere. Die Tatsache, dass die besagten Schüler dem Schulunterricht nach Abschluss des Wehrertüchtigungslagers nach vorheriger Absprache noch ein bis zwei Tage länger fern geblieben seien, sei bereits schulintern sanktioniert worden.

L. selbst gab in seiner Befragung folgende Darstellung des Vorfalls: Bereits als er seinen drei weiteren Klassenkameraden verspätet im Lager eingetroffen sei, sei der Empfang durch den Rest der Klasse wenig „kameradschaftlich“, sondern „sehr kühl“ ausgefallen. „Es lag wohl daran, dass wir später im Lager eintrafen. Die übrigen Kameraden hatten schon gearbeitet, Schlafsäcke gestopft. Man warf uns unkameradschaftliches Verhalten vor, weil wir nicht freiwillig sogleich mit ins Lager gekommen waren.“ Direkt bei ihrer Ankunft im Lager sei von einigen der Anwesenden die Parole ausgegeben worden: „Keine Kameradschaft mit diesen Leuten!“ Durch diese „Enttäuschung“ sei von Beginn an der gegenseitige „Kontakt“ verloren gegangen. Als am nächsten Tag mit dem „Arbeitsdienst“ begonnen worden sei, wären die Neuankömmlinge von Klassenkameraden dann auch direkt darauf aufmerksam gemacht worden, „dass wir noch Arbeit nachzuholen hätten“. Das Klima jedenfalls war offenbar von Beginn an vergiftet, wobei augenscheinlich der Status als Bocholter Fähnleinführer und deren daraus resultierende Privilegien für andere Lagerteilnehmer der Hauptgrund für die offen gezeigte Missgunst darstellten.

Bald schon wurde den Neuankömmlingen von Freunden zugetragen, „dass man in Baracke 1 etwas gegen uns 4 plane“, wobei insbesondere L. im Zentrum der beabsichtigten Sanktionen stand. Es sollte, so wurde berichtet, nächtens der „heilige Geist“ erscheinen, woraufhin L. das Kommando über seine Stube 3 übernahm, Fenster und Türen verriegelte und so den Versuch des Eindringens zunächst vereitelte. Der „heilige Geist“ habe den Schlaf daher nur in Form von vor der Tür veranstaltetem Lärm beeinträchtigen können.

Was weiter folgte, kann durchaus als Machtgeplänkel zwischen zwei Gruppen gleichaltriger Pubertierender verstanden werden, wurde jedoch von den machtbewussten Jungvolkführern offenbar als Angriff auf ihre Position ausgelegt, dem es entsprechend entgegenzutreten galt. Zunächst rauften sich alle Beteiligten der Bocholter Schule nach den geschilderten Anlaufschwierigkeiten aber offenbar wieder zusammen, bis nach einigen Tagen weitere 150 Jugendliche aus Westfalen im Lager eintrafen, wodurch die Stuben völlig neu eingeteilt und der Klassenverband der 7b weitgehend auseinandergerissen wurde. Dabei, so zumindest die Darstellung von L., wurden die Bocholter Fähnleinführer von den Ausbildern zu „Stubenältesten“ bestimmt und L. eine Gruppe zugeteilt, in der sich nunmehr keine seiner Klassenkameraden mehr befanden. Seine nach Einschätzung der zuständigen Ausbilder sehr gute Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben führte laut L. bei denen zu der Erkenntnis, „dass ich den übrigen Kameraden der Stube 3 sowohl an militärischer Haltung als auch an militärischem Wissen überlegen“ sei, weshalb man ihn häufiger als „Hilfsausbilder“ herangezogen habe. Er könne verstehen, „dass das den Neid der übrigen Kameraden erregt“ habe.

Die ganze Situation entwickelte sich augenscheinlich mehr und mehr zu einem Konflikt zwischen den Jungvolkführern und den übrigen Schülern. L. hierzu weiter: „Beim praktischem Dienst stellte sich die Überlegenheit sämtlicher H.J.-Führer heraus, und die Aussicht, den K.-Schein zu erlangen bezw. den K.-Übungsleiter zu machen, war demzufolge für die H.J.-Führer größer.“

Wie ambitioniert die sicherlich auch untereinander konkurrierenden Fähnleinführer die sich im Wehrertüchtigungslager bietenden Möglichkeiten zu nutzen gedachten, belegt ein Brief, den Horst Schmitt – einer der vier Nachzügler – hierüber am 15. November 1942 an seine Eltern richtete. Hierin heißt es: „Nun etwas zum Dienst, den wir augenblicklich hier machen. Ich habe Euch ja schon einmal geschrieben, dass der Dienst sehr interessant ist. Es ist nur schade, dass ich bisher noch alles gekonnt habe, was durchgenommen wurde. Die Ausbilder sind alle tadellos in Ordnung, nur leider die Ausgebildeten nicht. Die können die gute Behandlung nicht vertragen. Und wenn dann mal Strafexerzieren ist, dann stellen sich die 170 Auszubildenden so dämlich an wie Schafe, wenn Hunde hinter ihnen her wären und wundern sich, dass sie bei ihrem ‚anständigen Benehmen‘ mal bestraft werden. Die wenigen, die den Kram schon kennen, müssen natürlich drunter leiden. Aber das ist ja immer so. Nun sind Rudolf L., Lothar S. und ein Dortmunder Gefolgschaftsführer und ich zum Lagerführer, einem Leutnant mit dem EK I. und dem Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern[4], gegangen und haben ihn nach Berechtigungsscheinen gefragt, die wir hier machen wollen. Das verhält sich nun so. Zunächst werde ich hier das HJL [HJ-Leistungsabzeichen] fertig machen und mit nach Hause bringen! Sie werden nämlich hier verliehen. Dann kann ich hier das Scharfschützen-Abzeichen fertigschiessen. Ferner bekomme ich hier die Abnahmeberechtigung zur Abnahme der weltanschaulichen Forderungen für das HJL. Auch den Schießwart mache ich hier. Da bekommen wir drei in der Freizeit vom Leutnant Unterricht. Und als letztes mache ich hier noch den K-Schein der HJ. Das genügt doch sicher, nicht wahr? In der letzten Woche wird dies alles abgenommen. Ich glaube, dass ich alles bestehe. Im Übrigen merkt man doch noch, dass der HJ-Führer etwas gilt. So sind z. B. nur solche als Stubenälteste eingesetzt. Ich glaube, dass diese ihre Sache wohl ordentlich machen. Die ‚Herren Klassenkameraden‘ haben sich allmählich bekehrt. Das Nähere erzähle ich Euch am nächsten Sonntag. Wir fahren nämlich am Samstag, den 21. mittags von hier ab.“[5]

Weil die ambitionierten und aufstiegsorientierten Jungvolkführer die diversen genannten Prüfungen abzulegen gedachten, um angesichts der damit verbundenen Auszeichnungen ihre Karrierechancen zu verbessern, mussten sie gegenüber den Verantwortlichen des Wehrertüchtigungslagers entsprechend auftreten. Sie hätten, so stellte L. es dar, auch eine Prüfung abzulegen gehabt, in deren Rahmen das „Auftreten vor der Front und in der Kommandosprache“ zu demonstrieren gewesen sei. Bei dieser Gelegenheit habe sein Klassenkamerad F. einmal den „Gehorsam“ verweigert, worauf er ihn zur Rede gestellt habe. Daraufhin habe der verantwortliche Unteroffizier F. „hart angefasst“ und L. dann den Befehl gegeben, seinen Klassenkameraden „laufen zu lassen“, was für den vor den Augen der gesamten Klasse sicherlich eine nur schwer zu verkraftende Demütigung dargestellt haben dürfte.[6]

Aber nicht nur das. Die Jungvolkführer versuchten auch in anderen Dingen den Vorgaben der NS-Propaganda und der Reichsjugendführung zu entsprechen, während andere Klassenkameraden hier ganz offensichtlich eine andere Einstellung an den Tag legten. L. gab zu Protokoll: „Das Rauchen war streng verboten. Die meisten rauchten trotzdem, ich aber machte nicht mit, ebenso rauchten nicht Schmitt, S. und B. Darum wurde mir auch Unkameradschaftlichkeit vorgeworfen.“ Auch in einem weiteren Punkt gedachten sich die Fähnleinführer als Ausbunde der regimeseitig eingeforderten gehorsamen Tugendhaftigkeit zu präsentieren. Als nämlich im Wehrertüchtigungslager recht bald die Parole aufkam, dass die gesamte Klasse nach Abschluss des ja recht harten Lehrgangs erst mit zwei Tagen Verspätung wieder in der Schule zu erscheinen solle, erhob L. Protest und erklärte, „dass das für mich nicht in Frage komme, weil ich mir keine Schwierigkeiten von Seiten der Schule zuziehen wolle und weil mein Vater mich doch zur Schule schicken würde“. Auch hieraus sei das „kalte Verhalten“ der Klassenkameraden ihm gegenüber erklärbar, so L. weiter, aber er sei eben darauf bedacht gewesen, „bei dem Lehrgang möglichst gut abzuschneiden“. Das gelang ihm schließlich auch auf derart eindrucksvolle Art und Weise, dass ihn der verantwortliche Leutnant zum Abschluss der Lagerzeit „vor versammelter Mannschaft“ ausdrücklich gelobt habe.

Das wiederum brachte das ohnehin seit längerem randvolle Fass der Empörung bei vielen der Klassenkameraden dann wohl endgültig zum Überlaufen: „Nach dem Kameradschaftsabend, eine viertel Stunde nach dem Zapfenstreich, drang ein Haufen von etwa 20 Mann in unsere Stube 3 ein und stürzte sich mit Knüppeln und, soviel ich bei dem schwachen Schein einer Taschenlampe erkennen konnte, mit einem Eisenrohr auf mich, schnappte mich und schleppte mich unter Prügeln zum Tisch, auf den man mich warf. Einige hielten mich fest und andere schlugen auf mich ein. An der Stimme habe ich F. und W. erkannt. Kameraden der Stube 2 erklärten, dass die ganze Stube 1 an der Aktion beteiligt gewesen sei, selbst der Unteroffizier T.“

Das, was L. zum Abschluss des Wehrertüchtigungslagers widerfuhr, lässt sich wohl am ehesten mit dem althergebrachten Begriff der im damaligen Schulleben häufiger zu beobachtenden „Klassenkeile“ umschreiben. Er hatte sich stark auf Kosten von Klassenkameraden profiliert, sie angebrüllt und „geschliffen“; zudem in Fragen des Verhaltens (Rauchen) und schulischer Disziplin (pünktliches Erscheinen zum Unterricht) den „Streber“ herausgekehrt. Nach Lage der Quellen war er im Übrigen der einzige der vier kritisierten „Nachzügler“, dem solches Ungemach widerfuhr, während sich die übrigen Fähnleinführer offenbar den üblichen Gepflogenheiten im Klassenverband anpassten und während der Zeit des Wehrertüchtigungslager weitgehend normal integriert waren.

Das belegen auch die zahlreichen schulischen Befragungen der Beteiligten, in deren Rahmen auch keiner der Fähnleinführer für L. seine Stimme erhob. Einige Schüler gestanden ihre aktive Beteiligung an der Prügelaktion offen ein, andere betonten – wohl wahrheitsgemäß – sie hätten unbeteiligt dabei gestanden, L. allerdings auch nicht geholfen. Der habe sie, so gaben die „Täter“ zu Protokoll, im Rahmen der Ausbildung unter anderem als „Schweine“ beleidigt und sie außerdem beim Lagerleiter denunziert. Um seinen eigenen Status zu heben habe er mit der ihm unterstellten Stube zudem noch nach Dienstschluss Lieder eingeübt, weshalb deren gesamte Besatzung gegen ihn eingestellt gewesen sei. Der Hauptbeschuldigte F. fasste die Lage wahrscheinlich recht treffend so zusammen, L. habe ihn und einen weiteren Beteiligten nicht nur als „größte Lumpen“ beschimpft, sondern sich einfach zu viel „eingebildet“ und getan, „als sei er mehr“.

Ein typischer Fall also eines Konflikts in einem Klassenverband von 16-Jährigen – allerdings mit dem Zusatz, dass es sich hierbei zugleich aber auch um einen Angriff auf einen höheren Jungvolkführer handelte, der sich zudem in den Augen von Reichsjugendführung und Ausbildungsleiter nicht nur normgerecht, sondern vorbildlich verhalten hatte und dafür auch ausgezeichnet worden war. Konkurrierten hier etwa Möchtegern-Leitwölfe – F. war vor seinem Umzug nach Bocholt in Emmerich als Kameradschaftsführer der HJ aktiv gewesen – miteinander um Einfluss und Macht? Oder richtete allein L. sein Hauptaugenmerk auf seinen Aufstieg, während die meisten seiner Klassenkameraden sich eher altersgemäß verhielten und zumindest etwas Vergnügen jenseits des strengen Alltags im Wehrertüchtigungslager suchten? Jedenfalls zeigt das Beispiel, wie stark die „von oben“ artikulierten Anforderungen an Jungvolk- und HJ-Führer zu Verwerfungen in Schulklassen führen konnten. Ob solche Konkurrenzkämpfe, bei denen sich aus ihrer Sicht letztlich und unter im Wortsinne vollem Körpereinsatz der „Stärkere“ durchsetzte, aus Sicht der Reichsjugendführung nicht vielleicht sogar gern gesehen wurden, muss an dieser Stelle offenbleiben. Jedenfalls ließ die durch die Schulleitung benachrichtigte HJ-Gebietsführung die Angelegenheit allem Anschein nach auf sich beruhen; die einschlägige Akte im Schularchiv enthält hierzu jedenfalls keine weiteren Schriftstücke.

Fußnoten

 

[1] Die folgende Darstellung – sofern nicht anders angemerkt – nach Unterlagen im Schularchiv des St. Georg-Gymnasiums Bocholt, E 7. Vgl. hierzu auch dessen diesbezüglichen Schilderungen von Horst Schmitt in dessen hier ebenfalls präsentierter Lebensgeschichte.

[2] Bei dem Lager handelte es sich um ein ehemaliges Lager des Reichsarbeitsdienstes, das Mitte 1940 aufgegeben worden war, um dann später zum Wehrertüchtigungslager umfunktioniert zu werden. Vgl. http://www.heimatbund-schmidt.de/aufzeichnungen/2-weltkrieg/das-rad---lager-im-buhlert.html (31.7.2015)

[3] An anderer Stelle (Schularchiv des St. Georg-Gymnasiums Bocholt, E 16: Raestrup an Oberpräsidium, 27.10.1942) heißt es seitens der Schulleitung hierzu, dass die Betreffenden verspätet angereist seien, weil sie Führerpositionen in HJ und DJ ausüben würden. Mit dieser Mitteilung, so der Direktor, sehe er die „WE-Angelegenheit“ für die Betreffenden als erledigt an, denn es sei „untragbar, wenn diese Schüler demnächst doch einberufen würden und dadurch wieder eine Stockung in den Unterricht der Klasse käme“. Bekanntlich wurden sie dann doch noch nach Buhlert beordert. Allerdings wird deutlich, dass deren Verspätung tatsächlich wohl auf einem Missverständnis beruhte und zumindest seitens der Schule sanktioniert war.

[4] Bei ihm soll es sich nach Erinnerungen von Zeitzeugen um einen „strammen Nationalsozialisten“ gehandelt haben. Vgl. http://www.heimatbund-schmidt.de/aufzeichnungen/2-weltkrieg/das-rad---lager-im-buhlert.html (31.7.2015)

[5] NSDOK, E ???, Mappe ???: Brief Horst Schmitt an Eltern, 15.11.1942

[6] Hinzu kam offenbar noch die Konkurrenz zwischen den Ausbildern selbst. Einer der Unteroffiziere beteiligte sich nämlich aktiv an den Misshandlungen und forderte seinerseits auch einige der Schüler mit der Begründung dazu auf, er habe es L. „zu verdanken, dass sein bester Mann (F.) geschliffen worden sei“.

zuletzt bearbeitet am: 01.08.2015