Gau/Gauleiter

Die Einteilung des Reichsgebietes in Gaue hatte Hitler nach der Neugründung der NSDAP im Jahr 1925 angeordnet, als diese sich über Bayern hinaus auszudehnen begann. Deutschland wurde daraufhin zunächst in 33, bis 1941 dann in 43 Parteibezirke aufgeteilt, die in Anlehnung an einen Begriff aus der mittelalterlichen Territorialverfassung Karls des Großen Gaue genannt wurden. Diese (Partei-)Gaue entsprachen den damaligen Reichstagswahlkreisen und traten nach 1933 neben die fortbestehenden Länder, welche durch die Gleichschaltungsgesetze in ihren Rechten erheblich beschränkt wurden. Als 43. Gau kam die Auslandsorganisation der NSDAP hinzu. Der Gau war seinerseits unterteilt in Kreise, Ortsgruppen, Zellen und Blöcke.

Jedem Gau stand ein Gauleiter vor. Er war in der Organisationsstruktur der NSDAP der regionale Verantwortliche der Partei und trug damit die politische Verantwortung für seinen Hoheitsbereich. Der Gauleiter erhielt die vollständige Disziplinargewalt und das Aufsichtsrecht über alle parteieigenen Organisationen und Verbände in seinem Befehlsbereich.

Fast alle Gauleiter waren Mitglied der SA oder der SS. Sie wurden auch deswegen von Hitler für dieses Amt ausgewählt, weil sie in den meisten Fällen als „Alte Kämpfer" schon vor 1933 in der NSDAP aktiv und Hitler daher persönlich bekannt waren. Sie waren ihm unmittelbar unterstellt und verfügten über erheblichen Einfluss, zumal sie oft in Personalunion als Reichsstatthalter oder Oberpräsidenten fungierten. Im Zweiten Weltkrieg wurden die Gauleiter zu Reichsverteidigungskommissaren ernannt und waren ab Oktober 1944 für die Aufstellung des „Volkssturms" verantwortlich.