"Reichstagsbrandverordnung"

Knapp einen Monat nach der nationalsozialistischen Machtübernahme brannte das Reichstagsgebäude in Berlin. Als Brandstifter wurde der niederländische Anarchist Marinus von der Lubbe noch im brennenden Gebäude festgenommen. Obwohl von der Lubbe erklärte, die Tat allein begangen zu haben, bezeichnete Hitler die Tat als "bolschewistischen Terrorakt" und nutzte sie, um den politischen Ausnahmezustand auszurufen. Zur vorgeblichen "Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" setzte er bereits am Tag danach wesentliche Verfassungsgrundrechte der Weimarer Republik außer Kraft, um so kurz vor der Reichstagswahl am 5. März 1933 die politische Linke verfolgen zu können.

Die juristische Grundlage bildete hierfür die "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar 1933, die das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit einschränkte. Zudem konnten zum "Schutz von Volk und Staat" Gegner/innen des Regimes "präventiv" verhaftet und ohne Justizurteil festgehalten werden. Allein im März und April 1933 wurden rund 35.000 Personen in "Schutzhaft" genommen und waren staatlicher Willkür ohne jeden Rechtsbeistand ausgeliefert.

Die Reichstagsbrandverordnung bedeutete somit wichtigen Schritt auf dem Weg zur Errichtung des nationalsozialistischen Terror-Regimes.