HJ-Streifendienst

Der Streifendienst der Hitlerjugend wurde 1934 – offiziell dann im März 1935 – eingerichtet und war eine Art „Jugendpolizei“. Zunächst lediglich dazu gedacht, die innere Disziplin der HJ sicherzustellen, wurden seine Befugnisse ab Herbst 1935 ausgeweitet. Er kontrollierte nun auch das Verhalten sämtlicher Jugendlicher in der Öffentlichkeit und die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen in der Freizeit. Außerdem sollten HJ-feindliche Gruppenbildungen aufgespürt und als illegal geltendes Auftreten anderer Gruppen unterbunden werden. Damit wurde der HJ-Streifendienst zu einer Eliteeinrichtung, die sämtliche Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren überwachen sollte. Die Streifendiensteinheiten arbeiteten eng mit der Polizei – vorrangig mit Gestapo und SD – zusammen, ohne dabei jedoch über polizeiliche Befugnisse zu verfügen. Das hielt zahlreiche Angehörige des Streifendienstes aber nicht davon ab, sich solche Kompetenzen anzumaßen. Durch den Streifendienst wurde die Hitlerjugend zu einer maßgeblichen Institution sozialer Kontrolle.

Ab 1938 galt der HJ-Streifendienst offiziell als Nachwuchsorganisation der SS. „Da der Streifendienst der HJ ähnliche Aufgaben durchzuführen hat wie die SS für die gesamte Bewegung, wird er als Sonderformation zur Sicherstellung des Nachwuchses für die allgemeine SS aufgebaut, doch soll auch möglichst der Nachwuchs für die SS-Verfügungstruppen, Totenkopfverbände und Junkerschulen aus dieser Formation genommen werden“, hieß es offiziell.