Vernehmung Josef Eickels durch Direktor Dr. Keus

Nach dem Gespräch mit Mathias Eickels forderte Keus ihn in einem Brief vom 14. September 1936 auf, dass auch Josef zu einer „Vernehmung“ in sein Amtszimmer kommen möge. Dabei fügt er hinzu: „Sie wollen ihm bedeuten, dass er auf dem Wege die belebten Straßen der Stadt Erkelenz vermeidet.“ Deutlicher hätte Keus seine Meinung, in Josef Eickels einen Provokateur zu sehen, wohl nicht ausdrücken können.

Mathias Eickels teilt Keus daraufhin am 17. September 1936 mit, dass er dem Wunsch nach einem Gesprächstermin leider nicht nachkommen könne: „Infolge eigener Erfahrung in der persönlichen Aussprache mit Ihnen glaube ich nicht, dass eine Vernehmung meines Sohnes zu einer Klärung oder wenigstens zu einem Erfolg führen wird.“ Er sei jedoch bereit, die Erlaubnis zu erteilen, wenn er bei dem Gespräch dabei sein dürfe.

Die Antwort von Keus auf diesen Brief fiel erwartungsgemäß scharf aus: Er habe nicht den „Wunsch“ nach einem Gespräch geäußert, sondern das „Ersuchen“ gestellt. Zudem handle er im Einvernehmen mit dem Amt für höheres Schulwesen beim Oberpräsidenten. Der Sohn möge nun am 21. September erscheinen, und wenn er, Mathias Eickels, meine, dass man dann „unberechtigten Druck“ auf Josef ausüben wolle, so weise er eine solche „Zumutung“ zurück: „Sie müssten ja auch wissen, dass bei solch schwerwiegenden Vernehmungen ein Protokollführer (in diesem Falle der Klassenleiter) dabei ist und der Schüler seine Unterschrift verweigern könnte, wenn der Wortlaut nicht seinen Aussagen entspräche.“ Wenn Mathias Eickels Kontrolle durch seine Anwesenheit beabsichtige, so müsse er dies zurückweisen. Er dürfe nur anwesend sein, wenn er nicht störe. Sollte er weitere Angaben zur Klärung verschiedener Punkte machen wollen, würde er diese jederzeit entgegennehmen.

Am 21. und 22. September 1936 fanden dann die „Vernehmungen“ von Josef Eickels durch Keus statt, die durch ein zwölfseitiges Protokoll dokumentiert sind, welches von Josef Eickels, Keus und dem Protokollführer, Studiendirektor Frin als Klassenleiter, unterzeichnet wurde. Eickels wurde demnach zu mehreren Punkten befragt, für die auch Zeugen vernommen wurden.

Zunächst ging es um seine Mitgliedschaft in der katholischen Jugend und den Rauswurf aus der HJ, den Eickels mit Differenzen zwischen ihm und HJ-Führer Kühnen erklärte. Dieser habe offenbar geglaubt, er wolle ihm seine Stellung als HJ-Führer streitig machen.

Danach wurde Eickels angebliche „Betätigung gegen den Nationalsozialismus“ besprochen, und hier zeigt sich, dass es unter seinen Mitschülern offenbar etliche gab, die kritische Bemerkungen von ihm an die Schulleitung weitergaben und damit zur Denunziation und Verfolgung Eickels beitrugen. Diese Informationen suchte die Schulleitung nun gegen Eickels zu verwenden und ihm eine gegnerische Einstellung dem Nationalsozialismus gegenüber zu beweisen.

Eickels bestritt jedoch, gegen den Nationalsozialismus agiert zu haben und gab lediglich einige „scharfe Bemerkungen“ über HJ-Führer zu. Diese seien jedoch auf ihr gespanntes persönliches Verhältnis zurückzuführen gewesen. Auch habe er wohl einige Bemerkungen gegen Mitglieder von NS-Verbänden gemacht, die persönlich gegen ihn „in Aktion getreten“ seien.

Auch den Vorwurf, sich bei Unterhaltungen auf dem Schulhof „hämisch“ und „bissig“ über den Nationalsozialismus geäußert zu haben und über diesen ein „ablehnendes Urteil“ gefällt zu haben, bestritt er. Wohl habe er öfter seine Meinung geäußert, wenn es um religiöse und politische Themen gegangen sei, doch sei ihm nicht bewusst geworden, hier in einem „auffälligen Gegensatz zu Mitschülern“, die über diese Fragen anders dachten, getreten zu sein. In letzter Zeit habe er sich bei solchen Gesprächen auch fast vollständig zurückgehalten, um sich nicht als „einzig nicht Organisierter (außer den Konvertiten)“ zu isolieren und das „kameradschaftliche Verhältnis“ zu stören.

Als Nächstes musste Josef sich zum Vorwurf äußern, an den Samstagen, an denen Staatsjugendtag war, in der Schule gefehlt zu haben. Hier verteidigte er sich damit, dass er diese Tage zur Schonung und Erholung benötigt habe, da er das Radfahren (Schulweg etwa 9 km) insbesondere in den Wintermonaten nicht gut vertrage. An diesen Tagen habe er geglaubt, in der Schule am wenigsten zu versäumen. Er habe dafür jedes Mal eine schriftliche Entschuldigung beigebracht.

Auch sein Versäumnis der nationalpolitischen Lehrgänge erklärt er mit seiner angegriffenen Gesundheit. In der Zeit hätte er eine schwere Erkältung auskurieren müssen und dafür, soweit er sich erinnere, wohl auch ein Attest beigebracht.

Anschließend wurde Eickels zu den Auseinandersetzungen mit Heinrichs und den anderen Jungen beim Handballspiel befragt. Dabei wiederholte er im Wesentlichen die Darstellung, die er bereits der Polizei gegenüber gegeben hatte, und fügte nun noch hinzu, dass Heinrichs ihm wegen seines Gelächters mit den Worten gedroht habe: „Ich möchte dir einen in die Fresse hauen, dass du nicht mehr weißt, ob du Mann oder Weib bist.“ Daraufhin habe er „Du dummer Junge“ gesagt, worauf es zu der Schlägerei gekommen sei.

Auf die Nachfrage der Lehrer, warum er sich bei dem Streit nach dem Handballspiel nicht an einen der Aufsicht führenden Lehrer gewandt habe, führte Eickels an, ihm sei der Gedanke nicht gekommen, da er es nicht gewohnt sei, bei Streitigkeiten einen Lehrer in Anspruch zu nehmen – er wisse, „wie bei Schülern darüber gedacht wird“.

Anschließend schilderte Eickels noch, dass ihn Mitschüler vor einem erneuten Überfall gewarnt hätten und dieser dann auf dem Rückweg von der Schule tatsächlich stattgefunden habe. Hier wiederholte er auch, dass man ihm gedroht habe, ihm erneut aufzulauern, und er sich daher mit dem Stück Kabel, einem Fundstück auf einem Schutthaufen am Waldrand, versehen habe. Damit habe er sich für den Weg zur Schule „sichern“ wollen, habe sich jedoch gleichzeitig vorgenommen, an dem Tag zur Polizei zu gehen.

Abschließend musste Eickels noch zu verschiedenen Zeugenaussagen Stellung nehmen, wobei er wiederum bestritt, dass irgendwelche Aggressionen von ihm ausgegangen seien und er Stellung gegen die HJ bezogen habe.