Der Schulverweis

Alle Versuche von Josef Eickels, sich gegen die Vorwürfe der HJ und der Schulleitung zu verteidigen, hatten keinen Erfolg. Wenige Monate vor dem Abitur und noch bevor er wegen der ihm zur Last gelegten Körperverletzung verurteilt wurde, erfolgte am 30. September 1936 der offizielle Schulverweis durch eine Entscheidung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz – „im Einvernehmen mit ungefähr allen Lehrern der Anstalt“, wie Direktor Dr. Keus Mathias Eickels zu der Suspendierung ergänzend mitteilte.

Keus beließ es dabei nicht nur bei dem Rauswurf – er vermerkte dies auch auf dem Abgangszeugnis:

„Der Schüler wurde durch Entscheidung des Schulleiters vom 30.9.36 aufgrund der Auslesebestimmungen vom 27.3.35 IV, 2 in Verbindung mit II,3 von der Anstalt verwiesen.“

Diese Auslesebestimmungen besagen:

„II, 3. Dasselbe geschieht [d.i. Verweisung von der Schule] bei dauernden Verstößen gegen Zucht und Ordnung und gegen Ehrlichkeit, die auf einen grundsätzlichen Mangel an Einfügungs- und Ordnungssinn und anderseits an Offenheit deuten.

IV, 2 Schüler, die durch ihr Verhalten in und außer der Schule die Volksgemeinschaft oder den Staat wiederholt schädigen, sind von der Schule zu verweisen.“

Auf Vermittlung von Diözesanpräses Dr. Mundt aus Aachen versuchte der Bischof von Osnabrück, Dr. Wilhelm Berning, den Schulverweis als preußischer Staatsrat rückgängig zu machen und legte ein entsprechendes Gesuch bei der Reichsregierung vor. Der Einspruch wurde jedoch durch den Reichs- und Preußischen Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung zurückgewiesen. Hier schloss man sich der Darstellung von Keus voll an, wie Ministerialrat Ehrlicher in seine Stellungnahme vom 4. Januar 1937 an den Bischof von Osnabrück ausführte:

„Der Hauptgrund in der Verweisung liegt in dem ablehnenden, ja fast feindseligen Verhalten des Schülers gegenüber dem Nationalsozialismus. Der Schüler hat durch sein herausforderndes Benehmen immer stärkere und schließlich unerträgliche Spannungen hervorgerufen.“

Begründet wurde dies mit „hämischen, bissigen und ablehnenden Bemerkungen über die nationalsozialistische Weltanschauung“, die er gegenüber Klassenkameraden gemacht habe. Dies wurde nun auch auf den Streit beim Handballspiel übertragen und behauptet, Eickels habe den Zusammenstoß „durch sein trotz mehrfacher Warnung fortgesetztes höhnisches und kränkendes Benehmen gegenüber einem Mitschüler, der zugleich Fähnleinführer der HJ ist, ohne Grund hervorgerufen und die Erregung in der danach erfolgten Aussprache durch beleidigende Schimpfworte noch gesteigert“. Statt anschließend weitere Zusammenstöße zu vermeiden und den Schutz der Polizei anzurufen, habe er sich „eine gefährliche Schlagwaffe besorgt, die von der Polizei als ‚Totschläger‘ bezeichnet“ worden sei.

Zudem wurde Eickels häufiges Fehlen beim Unterricht am Staatsjugendtag und beim nachmittäglichen Turnen bemängelt und die schriftlichen Entschuldigungen des Vaters in Zweifel gezogen: Diese „entsprechen nicht der Wahrheit“. Der Vater hätte selbst zugegeben, „dass er es mit den Entschuldigungen ‚nicht so genau genommen‘ hätte“. Der den Schüler behandelnde Arzt halte diesen für „kerngesund“. Gleiches wurde auch bezüglich der Entschuldigungen für das Fehlen bei den nationalsozialistischen Lehrgängen festgestellt.

Schließlich hieß es ergänzend in dem Schreiben noch, „das Verhalten des Schülers im Unterricht gegenüber den Lehrern [ist] oft anmaßend und herausfordernd gewesen“. Der Schulleiter hätte Vater und Sohn seit Dezember 1935 mehrmals aufgefordert, „den Frieden zu wahren“, so dass der Schuler hinreichend gewarnt worden sei.

„Nach all diesen Vorgängen und nach dem ganzen Verhalten des Schülers“, so Ministerialrat Ehrlicher, „muss ich seine Verweisung von der Schule als berechtigt anerkennen. Zu meinem Bedauern bin ich auch nicht in der Lage, den Übergang des Schülers auf eine andere höhere Schule zur Ablegung der Reifeprüfung zu genehmigen.“

Josef Eickels wandte sich daraufhin am 23. Januar 1937 an den Oberschulrat in Koblenz, um zu erreichen, sein Abitur wenigstens an einer anderen Schule ablegen zu können. Mit Verfügung vom 19. Januar 1937 wurde jedoch auch dies abschlägig beschieden. Auch der Versuch, wenigstens die Bemerkung zum Schulverweis auf dem Abgangszeugnis tilgen zu lassen, um dadurch bessere Chancen zu haben, eine Ausbildungsstelle zu finden, wurde abgelehnt. Wie die Abteilung für höheres Schulwesen beim Oberpräsidenten der Rheinprovinz am 27. Februar 1937 mitteilte, sei das Zeugnis den amtlichen Bestimmungen entsprechend ausgestellt und eine Änderung daher nicht zulässig.

Durch den Verweisungsvermerk im Zeugnis hatte Josef Eickels große Schwierigkeiten, eine Stelle zu finden und besuchte daher zunächst eine kaufmännische Privatschule, bis er im Frühjahr 1937 in Krefeld eine Lehrstelle bei der Firma Mech. Seidenweberei Karl Jammers bekam, wo er eine Ausbildung zum Textiltechniker absolvierte. Kurz nach seiner Kaufmannsgehilfenprüfung am 28. Oktober 1939 wurde er im November 1939 eingezogen und war dann bis Juni 1945 Soldat.